Dehoga klagt vor Bundesverfassungesgericht gegen Rauchverbot

Dehoga klagt vor Bundesverfassungsgericht gegen Rauchverbot
(Frankfurter Allgemeine/ FAZ.net - DJG/kth)

KARLSRUHE (AP)--Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hat Verfassungsbeschwerde gegen das Rauchverbot in Kneipen eingereicht. Der Bundesverband habe am Freitag die Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe geschickt, teilte Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges mit. "nsere Verfassungsbeschwerde ist kein Nein zum Nichtraucherschutz", sagte sie. Aber in Einraumlokalen und Bars gebe es erhebliche Probleme, weil die Mehrzahl der Gäste oft Raucher seien. Die Gastronomen seien über das Rauchverbot verärgert und fürchteten um ihre Existenz.

Da ein Verband eine Verfassunsgeschwerde nicht von sich aus einlegen könne, habe sich die Dehoga entschlossen, die Beschwerde eines betroffenen Unternehmers zu unterstützen, erklärte Hartges. Beschwerdeführer ist demnach der Inhaber eines Einraumbetriebs in Tübingen, dessen Stammgäste zu 70% Raucher sind. Von August bis November 2007 habe er im Vergleich zum Vorjahr Umsatzverluste von mehr als 30% gehabt, hieß es in der Mitteilung. Der Wirt mache die Verletzung seiner im Grundgesetz geschützten Rechte auf freie Berufsausübung und Eigentumsrecht geltend.

"Als Unternehmerverband ist es unsere Aufgabe, die Verfassungsmäßigkeit eines solchen Gesetzes überprüfen zu lassen und für Rechtsklarheit zu sorgen", erklärte Hartges. Die Besitzer der wirtschaftlich stark betroffenen Einraumlokale erwarteten zu Recht Hilfe.

Seit 1. August 2007 ist das Rauchen in Gaststätten in Baden-Württemberg und Niedersachsen nur noch in abgetrennten Räumen erlaubt. Seit 1. Oktober 2007 gilt auch in Hessen ein Rauchverbot für die Gastronomie. Zum 1. Januar 2008 folgen weitere acht Bundesländer. In Sachsen tritt das Rauchverbot am 1. Februar, in Rheinland-Pfalz und im Saarland nach Fastnacht am 15. Februar in Kraft. Eine Schonfrist für die Wirte gibt es in Nordrhein-Westfalen und Thüringen: In diesen beiden Bundesländern gilt das Rauchverbot erst ab 1. Juli 2008.

"In den meisten Hotels und vielen Restaurants hat die Umsetzung des Rauchverbotes bisher problemlos funktioniert", sagte Hartges. Im Gegensatz dazu gebe es aber erhebliche Probleme in Einraumbetrieben wie Kneipen oder Bars, in denen oft die Mehrzahl der Stammgäste Raucher seien. "Viele dieser Gastronomen sind über diese staatliche Bevormundung verärgert und fürchten um ihre Existenz."

Am 19. Dezember war beim Bundesverfassungsgericht bereits eine Verfassungsbeschwerde von drei Wirten aus Baden-Württemberg eingegangen. Wann in Karlsruhe über die Verfassungsbeschwerden entschieden wird, ist noch nicht absehbar. (Originalartikel auf FAZ lesen)

DJG/kth

Verfassungsrechtler:
Klage gegen Rauchverbot hat kaum Chancen (DER TAGESSPIEGEL - Tsp)
Der Verfassungsrechtler Helge Sodan geht davon aus, dass die Klage gegen das Rauchverbot vom Bundesverfassungsgericht verworfen wird. Auch bei einem eventuellen Umsatzrückgang sei der Nutzen für die Allgemeinheit höher zu bewerten. Originalartikel weiterlesen ...

DEHOGA reicht Verfassungsbeschwerde ein (DEHOGA)
Rauchverbot in der Gastronomie

(Berlin, 21. Dezember 2007) Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) geht gegen das gesetzliche Rauchverbot juristisch vor. „Am Freitag haben wir unsere Verfassungsbeschwerde gegen das Rauchverbot zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe auf den Weg geschickt“, sagt Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbandes, in Berlin. „Als Unternehmerverband ist es unsere Aufgabe, die Verfassungsmäßigkeit eines solchen Gesetzes überprüfen zu lassen und für Rechtsklarheit zu sorgen.“ Hartges betont: „Unsere Verfassungsbeschwerde ist kein Nein zum Nichtraucherschutz. Allerdings erwarten insbesondere die Besitzer der wirtschaftlich stark betroffenen Einraumlokale zu Recht, dass wir ihnen helfen.“ weiter zum DEHOGA Newsbereich ...
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