Pressemeldungen vom 12.02.08 (Rheinland-Pfalz)

Rheinland-Pfalz: Rauchen in „Ein-Raum-Gaststätten" weiter erlaubt
(FAZ, Artikel von Thomas Holl)
12. Februar 2008 In Rheinland-Pfalz darf vorläufig in kleinen Gaststätten mit nur einem Schankraum weiter geraucht werden, in denen nur der Inhaber bedient. Diese „Ein-Raum-Gaststätten“ ohne Beschäftigte müssen nach Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes am 15. Februar deutlich sichtbar auf eine Raucherlaubnis hinweisen. Dies beschloss der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof in Koblenz in einer am Dienstag veröffentlichten Eilentscheidung (Az: VGH A32/ 07). Gegen das Gesetz, das Rauchen nur in abgetrennten und besonders gekennzeichneten Räumen eines Lokals erlaubt, hatten fünf Betreiber von Ein-Raum-Gaststätten Verfassungsbeschwerde erhoben und Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Aussetzung des Gesetzes gestellt. weiterlesen ...

Urteil: Rauchverbot in Berlins Eckkneipen könnte kippen
(WELT online, Artikel von Gilbert Schomaker)
Ein Gericht hat erstmals das Rauchverbot aufgehoben – zumindest teilweise. In Rheinland-Pfalz darf in kleinen Kneipen weiter geraucht werden. Denn durch das Nichtrauchergesetz könnten ihnen "schwere wirtschaftliche Nachteile", urteilte das Verfassungsgericht von Rheinland-Pfalz. Nun können auch Berliner Raucher und Wirte hoffen.  weiterlesen ...

Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz
Beschluss vom 11. Februar 2008, Aktenzeichen: VGH A 32/07 u. a.
Leitsatz | Beschluss VGH A 32/07 u.a.