Pressemeldungen (25.-28.03.)

Verfassungsrichter weichen Kneipen-Rauchverbot auf (Sueddeutsche)
Berlin/Leipzig (dpa) - Das Rauchverbot wird in zwei weiteren Bundesländern vorerst eingeschränkt. In kleinen Kneipen in Sachsen und in Wasserpfeifen-Cafés im Saarland kann zunächst weiter geraucht werden.

Das entschieden die Verfassungsgerichtshöfe beider Länder am Donnerstag in Eilverfahren. Als bundesweit erstes Gericht hatte der Verfassungsgerichtshof in Rheinland-Pfalz im Februar kleine Gaststätten mit einem Schankraum vom neuen Nichtraucherschutzgesetz zunächst ausgenommen. Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) forderte den Bund zu einem neuen Anlauf für ein einheitliches gesetzliches Rauchverbot in Gaststätten auf.
Der Sächsische Verfassungsgerichtshof (VGH) in Leipzig setzte das Nichtraucherschutzgesetz für inhabergeführte Gaststätten mit einem Raum vorläufig aus. Die sächsischen Richter begründeten dies ähnlich wie in Rheinland-Pfalz: Den Gastronomen könnten schwere, nicht wieder gut zu machende Nachteile entstehen. Bereits der Ausfall eines Teils der Stammgäste könne die Existenz gefährden. weiterlesen ...

Neue Urteile - Rauchverbote verflüchtigen sich (FOCUS,flf/ ddp/ AFP)
Richter haben das Rauchverbot in Sachsen abgeschwächt und im Saarland bleiben Wasserpfeifen-Cafés erlaubt. Krebsforscher warnen vor laxen Regelungen.
Das Rauchen in kleinen Eckkneipen in Sachsen bleibt erlaubt. Der Verfassungsgerichtshof setzte am Donnerstag in Leipzig in einem Eilbeschluss das Rauchverbot in inhabergeführten Ein-Raum-Gaststätten außer Kraft. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass durch das Rauchverbot die Kneipenbetreiber unverhältnismäßig in ihrer Berufsfreiheit verletzt würden. Das Rauchverbot hatte laut Gericht in den kleinen Kneipen zu Umsatzrückgängen von bis zu 70 Prozent geführt und somit das wirtschaftliche Fortbestehen der Gaststätten gefährdet. weiterlesen ...

"Bund gefordert bei Rauchverbot" (Kölnische Rundschau, von Markus Grabitz)
BERLIN. Eigentlich gilt in Berliner Kneipen seit Anfang des Jahres „Rauchen verboten“. In den ersten Wochen wurden die Raucher auch tatsächlich nach draußen geschickt. Doch vor allem in Kreuzberg haben die Kneipen längst das Rauchverbot außer Kraft gesetzt. Dass es nicht nur in Kreuzberg, sondern in vielen anderen Ecken der Republik ein massives Vollzugsdefizit beim Nichtraucherschutz gibt, ist dem Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) ein Dorn im Auge. weiterlesen ...

Auch nach drei Monaten sind die Aschenbecher noch nicht überall verschwunden
(Märkische Allgemeine, von Alexander Beckmann)
KYRITZ - Selten zuvor dürfte an den Stammtischen der Region ein neues Gesetz so spürbare Auswirkungen gehabt haben. Seit Januar darf in Brandenburgs Gaststätten nicht mehr geraucht werden – eigentlich. Denn in der Praxis halten es die Gastwirte ganz unterschiedlich mit der Gesetzestreue. weiterlesen ...

Bundeseinheitlicher Nichtraucherschutz doch möglich
(idw, Dr. Stefanie Seltmann, Stabsabteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
Deutsches Krebsforschungszentrum fordert einen umfassenden Schutz vor Passivrauchen durch den Bundesgesetzgeber
Der Bund kann gesetzliche Regelungen zum Rauchverbot in Gaststätten erlassen. Dies ist das Ergebnis eines aktuellen Rechtsgutachtens, das im Auftrag des Deutschen Krebsforschungszentrums vom renommierten Kölner Staatsrechtler Prof. Klaus Stern und seinem Mitarbeiter Dr. Jörg Geerlings erstellt wurde. weiterlesen ...