Pressemeldungen (26.-30.06.08)

Wo gelten welche Rauchverbote und Ausnahmen? (Kölnische Rundschau, dpa)
Wo gilt das Rauchverbot?
Seit dem 1. Januar darf in allen öffentlichen Gebäuden nicht mehr geraucht werden. Das Verbot gilt für Behörden, Gerichte, Schulen, Universitäten, Flughäfen, Theater, Museen und Sporthallen. Während in den Behörden und Gerichten Raucherräume eingerichtet werden dürfen, ist das an den Schulen nicht erlaubt. Orte mit Rauchverbot müssen deutlich gekennzeichnet werden.  weiterlesen ...

Auf der Kippe - ab dem 1. Juli ist Schluss mit der Zigarette in der Kneipe
(Münstersche Zeitung, von Daniel Chmielewski, Christoph Klemp und Henner Henning)
NRW Am Dienstag könnte es licht werden um Herrn Nebiogullari. Dann nämlich soll sich der Dunst aus Nordrhein-Westfalens Kneipen verziehen. Und auch die Gästeschar um den Grillbetreiber könnte schrumpfen. Sein „Harput Grill Bistro“ liegt in Bruchmühlen. Genauer: Bruchmühlen, NRW. Mitten durch den Ort, direkt vor der Tür des Bistros, verläuft die Landesgrenze zwischen NRW und Niedersachsen. Das Bistro des 37-Jährigen bildete eine Insel für Raucher – viele niedersächsische Freunde des blauen Dunstes zündeten sich in seinem Bistro ihre Kippen an. Bisher. weiterlesen ...

Rauchverbot = Kneipentod?  (Solinger Tageblatt, hpm)
Gastwirte befürchten massiven Umsatzrückgang, wenn die Fluppen ausbleiben müssen. Morgen ist Stichtag. Dann müssen Zigaretten, Zigarren und Pfeifen in Restaurants, Gaststätten und Kneipen endgültig ausbleiben. Denn ab 1. Juli greift das gesetzliche Rauchverbot in Nordrhein-Westfalen auch in der Gastronomie – es sei denn, der Wirt kann einen in sich abgeschlossenen Raucherraum anbieten. Droht damit ein massives Sterben der traditionellen Eckkneipen? weiterlesen ...

FDP dringt auf Ausnahmen (Kölnische Rundschau, Bettina Grönewald, dpa)
Der Chef der FDP-Landtagsfraktion, Gerhard Papke, forderte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann auf, endlich Grenzwerte für Luftfilteranlagen festzulegen. Außerdem fordert die FDP Ausnahmen für Einraum-Kneipen.
Düsseldorf - Kurz vor Inkrafttreten des Rauchverbots in nordrhein-westfälischen Gaststätten dringt die mitregierende FDP weiterhin auf Ausnahmeregeln für kleine Einraum-Kneipen. Der Chef der FDP-Landtagsfraktion, Gerhard Papke, forderte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) auf, endlich Grenzwerte für Luftfilteranlagen festzulegen.  weiterlesen ...

Sechsmonatige Schonfrist für Verstöße gegen Rauchverbot endet heute
(Volksstimme, dpa)
Magdeburg: "Für Raucher-Razzien haben wir kein Personal"
Magdeburg. Die sechsmonatige Schonfrist ist vorbei, vom 1. Juli an müssen Kneipenbesucher in Sachsen-Anhalt bei Verstößen gegen das Rauchverbot mit einem Bußgeld rechnen. Gegen Gastwirte, die Verstöße dulden, oder Raucher, die in Kneipen qualmen, können bis zu 1000 Euro verhängt werden. Möglicherweise wird das Gesetz vor dem 1. Juli allerdings noch gekippt : Das Landesverfassungsgericht will auf Antrag von einigen Gastronomen in Eilverfahren über den Fortbestand der Regelung entscheiden. weiterlesen ...

Jetzt kommen die Qualm-Kontrolleure ( DER TAGESSPIEGEL)
Ab Dienstag wird es eng für Raucher in Berlins Kneipen, Bars und Diskos: Dann tritt die zweite Stufe des Nichtrauchergesetztes in Kraft. Doch auch ohne Kontrollen hat sich vieles verbessert. Kellner freuen sich, nicht mehr "stundenlang im Rauch arbeiten" zu müssen. Jetzt wird es ernst. Ab Dienstag müssen Qualmer in Kneipen, Bars, Diskos oder Restaurants nun Kontrolleure und Bußgelder fürchten wie beim Schwarzfahren oder Parken ohne Parkschein. Vom 1. Juli an tritt Berlins Nichtraucherschutzgesetz mit aller Konsequenz in Kraft. Das gesetzliche Rauchverbot in der Gastronomie gilt zwar schon seit 1. Januar, doch bislang beschränkten sich die Behörden auf Ermahnungen. Nun ist die halbjährige Übergangszeit, die der Senat den Rauchern gewährte, abgelaufen – die Bezirke können Streifen losschicken und Bußgelder verhängen, falls noch Kippen glimmen. Werden Berlins Lokale erst jetzt richtig rauchfrei? Oder hat sich der Qualm schon längst gelichtet? Und wie funktioniert das Rauchverbot in den Bezirks- und Senatsverwaltungen? Schließlich gilt der Nichtraucherschutz auch für öffentliche Gebäude. Der Tagesspiegel zieht eine Bilanz. weiterlesen ...

Schonfrist endet am Ab 1. Juli - Rauchen in der Kneipe kostet bis zu 1000 Euro
(RP Online, von Detlev Hüwel)
Die Schonfrist für die Gastronomie ist am 1. Juli vorbei. Das bedeutet, dass in Gaststätten und Speiselokalen nur in einem abgetrennten Bereich, der kleiner ist als der Hauptraum, geraucht werden darf. Für Einraum-Lokale („Eckkneipen“) gilt absolutes Rauchverbot. Allerdings gelten auch für sie die Ausnahmeregelungen, zum Beispiel bei geschlossenen Gesellschaften oder als Raucherclub. Alles in allem, so NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU), habe Nordrhein-Westfalen „das liberalste Nichtraucherschutzgesetz in Deutschland“. weiterlesen ...