Rauchverbot jetzt bundesweit

Rauchverbot in Lokalen gilt jetzt bundesweit (Süddeutsche)
Das Rauchen in Gaststätten ist nun in ganz Deutschland verboten: Als letzte Bundesländer untersagen Nordrhein-Westfalen und Thürigen den Qualm in Restaurants und Kneipen. Das Rauchen in Gaststätten ist seit 1. Juli bundesweit verboten. Als letzte Bundesländer ließen jetzt Nordrhein-Westfalen und Thüringen entsprechende Gesetze in Kraft treten. weiterlesen ...

Lokale jetzt bundesweit qualmfrei (FOCUS Online, cb/dpa)
Das Rauchen in Gaststätten ist von heute an bundesweit verboten. Als letzte deutsche Länder lassen Nordrhein-Westfalen und Thüringen entsprechende Gesetze in Kraft treten. Das Qualmen in den 38 000 Lokalen zwischen Rhein und Weser ist künftig zumindest grundsätzlich untersagt. Geraucht werden darf nur noch in abgetrennten Räumen oder in Ausnahmefällen – etwa bei Brauchtumsveranstaltungen. In NRW war Rauchen bisher nur in Behörden und Kliniken tabu. weiterlesen ...

Kein Rauchen in Kneipen (Kölner Stadt-Anzeiger)
In den rund 38 000 Gaststätten in Nordrhein-Westfalen wird zum 1. Juli das seit Jahresbeginn bereits in allen öffentlichen Gebäuden geltende Nichtraucherschutzgesetz wirksam. Geraucht werden darf dann nur noch in abgetrennten Raucherräumen oder in Ausnahmefällen - etwa in Festzelten oder bei Brauchtumsveranstaltungen. Düsseldorf - An der "längsten Theke der Welt" in der Landeshauptstadt Düsseldorf werden nach Schätzungen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA) maximal 100 der rund 250 Kneipen einen extra Raucher-Raum einrichten. weiterlesen ...

Rauchverbot bleibt bestehen (MDR Sachsen-Anhalt)
In Sachsen-Anhalt bleibt das Rauchverbot uneingeschränkt bestehen. Das Landesverfassungsgericht hat Eilanträge von drei Diskothekenbetreibern und der Wirtin einer Einraum-Gaststätte zurückgewiesen.

Umsatzeinbußen durch Rauchverbot
Im Januar hatten die Antragsteller Verfassungsbeschwerde gegen das seit Jahresbeginn geltende Rauchverbot in Diskotheken und Einraum-Gaststätten erhoben. Sie hatten nach eigenen Angaben seit Beginn des Verbotes existenzbedrohliche Umsatzeinbußen zu verzeichnen. Das Nichtraucherschutzgesetz sieht für Betreiber anderer Gaststätten die Einrichtung separater Raucherräume als Ausnahmeregelung vor. weiterlesen ...

Rauchverbot in Kneipen - jetzt wird kontrolliert
(Berliner Morgenpost, Artikel von Sabine Flatau)
Das Rauchen in Berliner Kneipen und Restaurants ist verboten - und das bereits seit Januar. Doch bislang gab es eine Schonfrist, damit sich alle daran gewöhnen können. Nun wird die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes von den Behörden kontrolliert und bei Verstößen ein Bußgeld verhängt - zumindest theoretisch. Keine Razzia, keine Hatz: So lautet die Botschaft zum 1. Juli, wenn die zweite Stufe des Nichtraucherschutzgesetzes in Berliner Gaststätten in Kraft tritt. Seit 1. Januar 2008 gilt das Gesetz. Von heute an können die Behörden Bußgeldstrafen verhängen, wenn es missachtet wird. "Die Bezirke werden jetzt nicht losflitzen und sämtliche Gaststätten kontrollieren", sagte Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linke) am Dienstag im RBB-Inforadio. Sie würden punktuell oder bei entsprechenden Hinweisen Kontrollen vornehmen. weiterlesen ...