Aus der Tagespresse (07.07.-13.07.08)

Gericht kippt Rauchverbot für Wasserpfeifen - Entscheidung erlaubt Weiterbetrieb von Shisha-Bars (WELT Online, von Paulina Törper Und Gilbert Schomaker)
Das Landesverfassungsgericht hat in Berlin das Rauchverbot in Wasserpfeifen-Cafés vorläufig aufgehoben. Wie es in einer gestern veröffentlichten Erklärung hieß, gaben die Richter der Verfassungsbeschwerde einer Betreiberin eines alkoholfreien Raucher-Cafés statt. Bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darf die sogenannte Shisha-Bar weiter geöffnet sein (Beschluss vom 11. Juli 2008-VerfGH 93 A/08).
Der Verfassungsgerichtshof ließ ausdrücklich offen, ob die gesetzliche Ausgestaltung des Rauchverbots in Gaststätten grundsätzlich den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Ausschlaggebend für die Eilentscheidung war eine Interessenabwägung. Die Antragstellerin konnte eine existenzielle wirtschaftliche Gefährdung des Betriebs durch das Rauchverbot aufzeigen, so das Gericht. Bei dem Café handelt es sich um das Ägyptische Integrations- und Begegnungszentrum Sahara an der Großbeerenstraße. Es besteht im unteren Bereich aus einem Restaurant. Im Obergeschoss gibt es einen Wasserpfeifen-Club. Die Umsätze werden weitgehend aus dem Rauchangebot erwirtschaftet. Nahezu alle Gäste besuchen das Café, um Wasserpfeife zu rauchen, argumentierte die Klägerin. Zusätzlich angebotene Speisen und - ausschließlich alkoholfreie Getränke - werden nur nebenbei konsumiert. "Bei dieser Sachlage ist es hinnehmbar, das Rauchverbot bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde und begrenzt auf bestehende Wasserpfeifen-Cafés einzuschränken", so das Gericht. Es schrieb allerdings vor, dass Shisha-Bars am Eingang eindeutig als Rauchercafés gekennzeichnet werden und Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren der Eintritt verboten sein muss. weiterlesen ...

Verfassungsgericht urteilt Ende Juli über Rauchverbot
(FOCUS Online, Reuters)
Bis Ende Juli wird das Verfassungsgericht sein Urteil zum Rauchverbot in gastronomischen Einrichtungen bekannt geben. Seit dem 1. Juli gilt in allen Bundesländern ein Rauchverbot in Kneipen und Restaurants. - Das Bundesverfassungsgericht will am 30. Juli das mit Spannung erwartete Urteil zum Rauchverbot in Gaststätten und Diskotheken verkünden. Das teilte das oberste deutsche Gericht am Freitag in Karlsruhe mit. Die Richter hatten im Juni über die Klagen zweier Gastwirte und des Betreibers einer Heilbronner Diskothek verhandelt und ein baldige Grundsatzurteil in Aussicht gestellt. Auf dem Prüfstand stehen die Landesregelungen zum Nichtraucherschutz in Berlin und Baden-Württemberg. (Az.: 1 BvR 3262/07)  weiterlesen ...

In Shisha-Bars ist Rauchen wieder erlaubt (DER TAGESSPIEGEL)
Ein Berliner Gericht hat dem Eilantrag einer Wirtin stattgegeben. In Wasserpfeifen-Cafés darf damit in der Hauptstadt wieder geraucht werden.
Das Rauchverbot in Berlins Gaststätten gilt ab sofort nur noch eingeschränkt. Wie der Berliner Verfassungsgerichtshof am Freitag entschieden hat, darf zumindest in Wasserpfeifen-Cafés – sogenannten Shisha-Bars – die keinen Alkohol ausschenken, vorläufig wieder geraucht werden. Das Gericht hat dem Eilantrag einer Gastwirtin stattgegeben, weil für sie das Rauchverbot existenzgefährdend sei. Die Umsätze seien bis zum Inkrafttreten des Rauchverbotes Anfang des Jahres überwiegend aus dem Rauchangebot erwirtschaftet worden. Nahezu alle Gäste hätten das Café besucht, um Wasserpfeife zu rauchen. Zusätzlich angebotene Speisen und – ausschließlich alkoholfreie – Getränke seien nur nebenbei konsumiert worden. Kämen Umsätze auch durch Alkoholverkauf zustande, hätte das Gericht vermutlich anders entschieden. weiterlesen ...

Draußen vor der Tür
(Hamburger Abendblatt)
Der Druck auf die Raucher wird immer stärker, allmählich können sie einem nur noch leid tun, die Armen. Rauchverbot im ICE, auf Bahnhöfen, in fast allen öffentlichen Gebäuden und selbst in der letzten Spelunke, und bald wird man womöglich in den eigenen vier Wänden keinen Glimmstängel mehr anzünden dürfen. Doch es gibt auch einen gegenläufigen Trend. Immer öfter sieht man im Freien vor Kneipen oder vor Stehcafés runde Tische mit einem Aschenbecher darauf, manchmal steht sogar ein Barhocker daneben. weiterlesen ...

Ordnungsämter suchen verzweifelt Kontrolleure
(DER TAGESSPIEGEL, von Christoph Stollowsky)
Knöllchen verteilen, Hundehalter ermahnen, Radler in Parks stoppen: Klar, dass Mitarbeiter der Ordnungsämter schiefe Blicke ernten. Jetzt fehlen den Ordnungsämtern geeignete Bewerber für den unbeliebten Job.
Knöllchen verteilen, Hundehalter ermahnen, Radler in Parks stoppen – und jetzt auch noch das Rauchverbot in Kneipen kontrollieren: Kaum jemand erhält für seine Tätigkeiten so viele böse Blicke wie die Mitarbeiter der Ordnungsämter. Auch handfesten Aggressionen sind sie zunehmend ausgesetzt. Wie berichtet ist die Zahl der Angriffe auf Ordnungsstreifen seit 2005 kontinuierlich gestiegen. Deshalb fällt es den Bezirken schwer, genug Personal für all diese unpopulären Aufgaben zu finden. Das zeigt sich erneut bei den seit 1. Juli erforderlichen Kontrollen zur Einhaltung des Qualmverbotes in der Gastronomie. Das dafür zugesagte Personal aus dem Stellenpool des Landes ist noch längst nicht komplett in den Ämtern angekommen.
Es fehlen Interessenten, außerdem erweisen sich viele Bewerber als ungeeignet für den konfliktreichen Job. weiterlesen ...