Bundesverfassungsgericht - Richter kippen Rauchverbotsregelungen der Länder

Richter kippen Rauchverbotsregelungen der Länder (MDR Sachsen)
Die Rauchverbote in kleinen Kneipen verstoßen gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch die in Baden-Württemberg und Berlin geltenden Bestimmungen für Einraumkneipen für verfassungswidrig erklärt. In beiden Ländern darf in solchen Lokalen ab sofort wieder geraucht werden. Die Karlsruher Richter gaben den Beschwerden zweier Kneipenwirte aus Berlin und Tübingen sowie eines Diskothekenbetreibers aus Heilbronn statt. Die bestehenden Regelungen bleiben jedoch vorerst in Kraft. Die Bundesländer müssen nun bis 2009 neue Gesetze erlassen. weiterlesen ...

Karlsruhe kippt Rauchverbot in kleinen Kneipen
(FOCUS Online, dpa)
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat das Rauchverbot in kleinen Kneipen gekippt. In Berlin und Baden-Württemberg darf in solchen Gaststätten ab sofort wieder geraucht werden. Die Karlsruher Richter erklärten die Gesetze zum Nichtraucherschutz in den beiden Bundesländern für verfassungswidrig. Das Karlsruher Gericht gab damit den Beschwerden zweier Kneipenwirte aus Berlin und Tübingen sowie eines Diskothekenbetreibers aus Heilbronn statt. Die beiden Länder müssen nun bis Ende 2009 eine Neuregelung erlassen.

Nordländer erlauben Rauchen in Einraumkneipen
(NDR)
Die Regierungen in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern haben auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot reagiert. Alle vier kündigten an, den Tabakgenuss in kleinen Einraumkneipen vorerst zu dulden. Hamburgs Gesundheitssenator Dietrich Wersich (CDU) sprach davon, dass umgehend entsprechende Handlungsanweisungen an die Bezirke angepasst würden. Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Gitta Trauernicht (SPD) sagte, die vom Gericht genannte Übergangsregelung solle auch für ihr Land gelten. Unterdessen will Niedersachsens Gesundheitsministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU) zunächst mit den kommunalen Spitzenverbänden reden. Eine Entscheidung über das Außerkraftsetzen des Nichtraucherschutzgesetzes "in engen Grenzen" soll binnen einer Woche fallen. Das Sozialministerium in Schwerin teilte mit, das Verbot gelte zwar weiter, werde in Einraumkneipen aber nicht mit einem Bußgeld geahndet. In allen anderen vom Rauchverbot betroffenen Gaststätten des Nordostens müssen Raucher ab Freitag bei einem Verstoß zum Portemonnaie greifen. weiterlesen ...