Pressemeldungen (08.-13.08.2008)

Rauchverbot in Bayern verfassungsgemäß - Signal an die Länder
(FAZ, Reinhard Müller)
Das bayerische Rauchverbot in Gaststätten ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden; es nahm Verfassungsbeschwerden einer Raucherin und zweier Gastwirte nicht zur Entscheidung an. Ende Juli hatten die Karlsruher Richter die Regelungen in Baden-Württemberg und Berlin verfassungswidrig erklärt, weil sie Eckkneipen benachteiligten. Doch hatte die Mehrheit der Richter des Ersten Senats zugleich deutlich gemacht, dass sie ein absolutes Rauchverbot für verfassungskonform halten. Eine solche Regelung gibt es bisher nur in Bayern. weiterlesen

Beckstein rät Ländern zu Bayerns Rauchverbot

(Welt Online, dpa/ddp/Reuters/AP/mv)
Die Einrichtung von Raucherclubs gilt in Bayern als einzige Ausnahme vom strikten Rauchverbot. Diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht nun für konform mit dem Grundgesetz erklärt. Für Ministerpräsident Beckstein ist sicher: die Regelung des Freistaats empfiehlt sich auch für die anderen Bundesländer. weiterlesen ...

Diese Kriterien gelten für Raucherklubs
(Augsburger Allgemeine, Holger Sabinsky)
München/Karlsruhe - Birgit Netzle ist überzeugt: Jetzt werden die Raucherklubs in Bayern nur so aus dem Boden schießen. Bis zu 15 000 könnten es bald sein, schätzt die Münchner Wirtin, die als eine von drei Rauchverbotsgegnern Verfassungsbeschwerde eingelegt hat.
Am Dienstag gab das Bundesverfassungsgericht bekannt, dass die Ausnahmen für Raucherklubs rechtens sind. Verfassungsgemäß ist aber auch "Deutschlands strengstes Rauchverbot", wie der bayerische Weg genannt wird.
Deutschlands strengstes Rauchverbot? Ausgehöhlt von Tausenden Raucherklubs? Wie passt das? Die höchsten Richter sagen, der Gesetzgeber darf dem Gesundheitsschutz den Vorrang geben und ein absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen anordnen. Gegen die weit verbreiteten Raucherklubs und die zum Jahresende laufende Ausnahmeregelung für Festzelte haben die Richter keine Einwände. Raucherklubs bedeuteten keine Ungleichbehandlung der Gastwirte, entschied das Gericht. Schließlich könne jeder Wirt einen Raucherklub einrichten. weiterlesen ...

Gericht kippt noch ein Rauchergesetz (Berliner Kurier, Norbert Koch-Klaucke)
In Bayern darf jetzt in Raucher-Clubs gequalmt werden. Berlin will solche Vereine aber nicht zulassen.
Berlin - Das Bundesverfassungsgericht hat wieder das öffentliche Rauchverbot gelockert: Die Karlsruher Richter erlaubten gestern in einem Urteil das Qualmen in Raucher-Clubs. Der Haken: Der Senat will in Berlin solche Vereine nicht zulassen.
Zwei Wochen, nach dem Deutschlands höchstes Gericht das Qualmen in Berliner Eckkneipen mit einem Zimmer unter bestimmten Auflagen erlaubte: Jetzt sollten die Richter auch das absolute Rauchverbot in Bayern kippen. Das taten sie nicht, erlaubten dafür aber Raucher-Clubs. weiterlesen ...

Dem Beispiel Bayerns folgen (FOCUS Online, Reuters)
Für Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing ist das Urteil des Verfassungsgericht ein klares „Signal“ an die Bundesländer. Diese sollen dem „Beispiel Bayerns folgen“ und das Rauchverbot ausnahmslos durchsetzen. Die Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing fordert nach der Billigung des strengen bayerischen Rauchverbots durch das Verfassungsgericht die übrigen Länder auf, ebenfalls strikte Regeln zu erlassen. weiterlesen

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