Aus der Tagespresse (12.09.-30.09.08)

Rheinland-Pfalz: Rauchverbot in Ein-Raum-Kneipen gegen Verfassung (FOCUS online, AP)
Der Verfassungsgerichtshof hat das in Rheinland-Pfalz geltende Rauchverbot für unvereinbar mit der Landesverfassung erklärt. Bis Ende 2009 haben die Richter eine gesetzliche Neuregelung gefordert. In rheinland-pfälzischen Ein-Raum-Kneipen darf weiter geraucht werden. Auf die Beschwerde mehrerer Kneipenbesitzer hin erklärte der Verfassungsgerichtshof am Dienstag in Koblenz das geltende Rauchverbot für unvereinbar mit der in der Landesverfassung garantierten Berufsfreiheit und Freiheit zur selbstständigen wirtschaftlichen Betätigung. Eine gesetzliche Neuregelung verlangten die Richter bis zum 31. Dezember 2009. weiterlesen ...

Eingeschränktes Rauchverbot (Pforzheimer Zeitung, lsw)
STUTTGART. Zwei Monate nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot hat sich die Landesregierung auf ein neues Gesetz geeinigt. Das Kabinett habe dem Entwurf zugestimmt, teilte Gesundheitsministerin Monika Stolz (CDU) gestern mit. Danach gibt es künftig Ausnahmen für Eckkneipen beim Rauchverbot. Die Wirte dieser Gaststätten mit nur einem Raum ... weiterlesen ...