Gesetzlicher Nichtraucherschutz

Nichtraucherschutz: Die Gesetzestexte der einzelnen Bundesländer.
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Baden-Württemberg: Link (pdf)
Bayern: Link (pdf)
Berlin: Link (pdf)
Brandenburg: Link
Bremen: Link (pdf)
Hamburg: Link (pdf)
Hessen: Link
Mecklenburg-Vorpommern: Link (pdf)
Niedersachsen: Link (pdf)
Nordrhein-Westfalen: Link Zusätzliche Informationen: DEHOGA (pdf)
Rheinland-Pfalz: Link (pdf v.05.10.2007)
Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz
Beschluss vom 11. Februar 2008, Aktenzeichen: VGH A 32/07 u. a.
Leitsatz | Beschluss VGH A 32/07 u.a.

Saarland: Link (pdf)
Sachsen: (Sächsisches Staatsministerium für Soziales)
Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern im Freistaat Sachsen (pdf)
Broschüre Nichtraucherschutz in Sachsen - Fragen & Antworten (pdf)

Schleswig-Holstein: Link (pdf)
Thüringen: Link (pdf)

Fragen und Antworten zu den Nichtraucherschutzgesetzen in den Bundesländern.
Informationen für die Gastronomie. DEHOGA compact Spezial (pdf)

Weiterführende Auskünfte auch über die Landesverbände im DEHOGA


12.12.2007
Bayern: Landtag beschließt mit großer Mehrheit Gesetz zum Nichtraucherschutz
Den aktuellen Gesetzestext finden Sie hier (Website Bayerischer Landtag) als pdf Download: Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz - GSG)

Die Rauchverbote der einzelnen Bundesländer (Stand 20.12.07)

Rauchverbot (aktiv)
Baden-Württemberg, Niedersachsen und Hessen.
Ab 1. Januar 2008
Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Ab Februar 2008
Sachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland.
Ab Juli 2008
Nordrhein-Westfalen und Thüringen.



Nichtraucherschutz in Deutschland (Archiv)

Der Nichtraucherschutz in Deutschland

Der Nichtraucherschutz ist in Deutschland derzeit im internationalen Vergleich noch wenig entwickelt, obwohl auch hier Veränderungen zu verzeichnen sind. Zum Beispiel herrscht Rauchverbot in weiten Teilen der Bahnhöfe und Flughäfen. Zahlreiche öffentliche Einrichtungen (Universitäten, Schulen, Behörden, Krankenhäuser etc.) sind mittlerweile rauchfrei.

Dennoch wird von Nichtraucherverbänden und Gesundheitsorganisationen gefordert, dass der Bundestag ein umfassendes gesetzliches Rauchverbot erlässt. Verschiedene fraktionsübergreifende Vorstöße in diese Richtung sind in der Vergangenheit jedoch gescheitert. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) betrachtet es beispielsweise als Erfolg, ein gesetzliches Rauchverbot in der Gastronomie verhindert zu haben, weil er massive Umsatzeinbrüche bei seinen Mitgliedsbetrieben befürchtet. Stattdessen sollen bis 2008 im Rahmen einer Selbstverpflichtung 90% der Gaststätten mindestens 50% ihrer Plätze für Nichtraucher reservieren. Für ein Rauchverbot in Kneipen und Gaststätten sind 44 Prozent der Deutschen. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Spiegels.

Rauchverbot am Arbeitsplatz

Zwei Drittel der Deutschen würden ein kategorisches Verbot am Arbeitsplatz begrüßen.

Die im August 2004 novellierte Arbeitsstättenverordnung besagt in § 5 unter anderem, dass das Rauchen in Räumen, in denen mehrere Menschen beruflich tätig sind, grundsätzlich untersagt ist. Öffentliche und private Einrichtungen können sich jedoch in eigener Verantwortung in Betriebsvereinbarungen auf Maßnahmen für einen wirksamen Nichtraucherschutz einigen.

Verbandliche Forderungen

Wie wenig wirksam diese Maßnahmen jedoch sind, belegen die folgenden Zahlen: In Deutschland sterben jedes Jahr bis zu 140.000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Da das Einstiegsalter zunehmend sinkt - auf jetzt nur noch 11,6 Jahre - wird diese Zahl wohl künftig weiter steigen.

Einer der Verbände, die sich gemeinsam mit regionalen Initiativen für den Nichtraucherschutz in Deutschland einsetzen, ist die Nichtraucher-Initiative Deutschland e. V..

Gesetzliches Verbot in Aussicht

Ein gesetzliches Rauchverbot für öffentliche Räume rückt jedoch immer näher. Laut Verbraucherschutzminister Horst Seehofer wird die Koalition nach der Sommerpause ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen. Im «Tagesspiegel am Sonntag» ließ der CSU-Politiker aber offen, ob sich das Verbot auch auf Gaststätten und Restaurants erstrecken soll. Darüber müsse die Koalition diskutieren. Seehofer zeigte sich mit dem geltenden freiwilligen Nichtraucherschutz in Restaurants unzufrieden. (dpa 23.07.06)

Hintergrund

Tabakrauch ist extrem gesundheitsschädigend, nicht nur für Personen die aktiv Tabak rauchen sondern auch für alle, die den Rauch passiv einatmen. Selbst ein einzelner Raucher führt dazu, dass die Gesundheit aller im selben Raum geschädigt wird. Entsprechende Studien, die dies belegen, sind von Fachgesellschaften der Mediziner, von der WHO und auch von der Bundesrepublik Deutschland sowie einigen Zigarettenherstellern (Philip Morris) anerkannt worden.

Wenn ein Raucher an einer Zigarette zieht, entsteht an der Glutspitze bei einer Temperatur von ca. 950 Grad der sogenannte Hauptstromrauch mit einem Gemisch aus mehr als 4000 Chemikalien, viele davon von der WHO als krebserregend oder möglicherweise krebserregend eingestuft. Der Nebenstromrauch, also das, was einer brennenden Zigarette zwischen zwei Zügen entweicht (und was beim Passivrauchen eingeatmet wird) ist aufgrund der niedrigeren Verbrennungstemperatur noch giftiger, da beispielsweise der Anteil an Formaldehyd, Blausäure oder Benzol wesentlich höher ist.

Passivraucher, so die WHO, haben ein bis zu 20 Prozent höheres Lungenkrebsrisko, die Wahrscheinlicheit einer Herzkrankheit wird durch das Passivrauchen um 35 Prozent erhöht. Demnach sterben in Deutschland jährlich 3300 bis 4000 Menschen an den Folgen des Passivrauchens, die meisten durch Herzinfarkte.

Der Hauptgrund für die - gerade in der Bundesrepublik - laxe Handhabung mit Gesetzesnovellen, die das Rauchen in der Öffentlichkeit verbieten würden, sind die einträglichen Einnahmen aus der Tabaksteuer die ca. 5,5 Prozent des Bundeshaushaltes. A* H* [editiert] war in Deutschland Vorreiter in Sachen Nichtraucherschutz, Zigaretten galten als Gefährdung der Wehrfähigkeit, Fruchtbarkeit und Reinheit aller Deutschen.

In der Nachkriegszeit, sind dann viele der heute noch gültigen Studien (zum Beispiel die des von H* [editiert] geförderten Wissenschaftlichen Institutes zur Erforschung der Tabakgefahren) untergegangen, Rauchen wurde sexy.

Das Image des "coolen Rauchers" sollte bis in die achtziger Jahre noch bestehen bleiben, Stars und Politiker rauchten in Talkshows und in Filmen.

Erst mit dem (durch Rauchen bedingten) Tod vieler prominenter Raucher wie Humphrey Bogart (Speiseröhrenkrebs), Gary Cooper oder Steve McQueen sowie des Marlboro-Rauchers aus der Kinowerbung wandelte sich das Bild wieder.

Wirksame Massnahmen zur Prävention fehlen jedoch in Deutschland nach wie vor:

  • Die Dichte an Zigarettenautomaten ist mit 600.000 in Deutschland am Höchsten.
  • Viele US-Bundesstaaten haben die Altersgrenze für Nikotin von 18 auf 19 Jahre angehoben, in Deutschland liegt diese bei 16 Jahren.
  • Die EU -Kommission hat 2003 eine Richtlinie beschlossen, die absolute Werbeverbote für Tabakwaren vorsieht. Alle Mitgliedstaaten - bis auf Deutschland (welches gegen diese Richtlinie klagte)- haben diese in ein entsprechendes nationales Gesetz umgewandelt.

Gesetzliche Rauchverbote in Gaststätten

(in Klammern: Anteil an Rauchern [Bevölkerung ab 15 Jahre])

  • Streng: Irland (27%), Großbritannien (26%) (ab Sommer 2007), Schottland (26%), Norwegen (26%), Schweden (18%), Italien (24%), Malta (20%), Mazdonien, Ukraine
  • Weitreichend: Portugal (21%), Belgien (27%) (ab Januar 2007), Tschechien (24%) (in der Abstimmung), Lettland (29%)
  • Begrenzt: Spanien (28%), Niederlande (34%), Frankreich (29%), Dänemark (28%), Slowakai (30%), Ungarn (31%), Litauen (32%) (ab 2008: streng), Finnland (22%)
  • Keines: Deutschland (24%), Polen (28%), Österreich (29%), Griechenland (35%), Estland (29%), Luxemburg (31%), Schweiz (29%)
In vielen Ländern, so in Deutschland, wird das Rauchvebot in Gaststätten in jüngster Zeit stark diskutiert. Die Gastronomieverbände behaupten, die Gastwirte hätten Einbußen zu befürchten. Dies wird jedoch von Erfahrungen und von Studien widerlegt: Vorschriften zur Lufthygiene haben, wie sich gezeigt hat, keinen Einfluss auf den Geschäftsverlauf der Gastgewerbebetriebe.

Quelle: Wikipedia