Ab dem 1. August gilt in Baden-Württemberg das Nichtraucherschutzgesetz

Baden-Württemberg ist das 1. Bundesland, in dem das Rauchverbot gesetzlich festgeschrieben ist

Ab dem 1. August gilt in Baden-Württemberg das Nichtraucherschutzgesetz. Das hat der Landtag in Stuttgart entschieden. Somit darf ab dem Stichtag in öffentlichen Gebäuden, wie Schulen und Krankenhäusern, sowie in Gaststätten nicht mehr geraucht werden. Restaurants dürfen nur in separaten, vollständig abgetrennten Räumen das Rauchen zulassen. Die SPD und die Grünen stimmten gegen das Gesetz, da es zu viele Ausnahmen zulasse. Baden-Württemberg ist das 1. Bundesland, in dem das Rauchverbot gesetzlich festgeschrieben ist.
Quelle: TV Südbaden