Die neuen Vorschriften des Bundes

Das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens verbietet vom 1. September an das Rauchen in Bundesbehörden und Verkehrsmitteln.
Raucher müssen in den Zügen der Deutschen Bahn, in Bussen und Taxis auf Zigaretten verzichten. Das Gesetz untersagt das Rauchen auch in allen Behörden, Dienststellen und Gerichten des Bundes. Abgetrennte Raucherräume sind möglich. Verschärft werden zugleich die Vorschriften für den Verkauf von Tabakwaren: Die Abgabe an Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, ist nun verboten. Bislang galt ein Mindestalter von 16 Jahren. ...lesen Sie weiter auf Focus.de