Gastronomen über das Rauchverbot

Werner Abele - Staufer Stube in Schwäbisch Gmünd schrieb am 02.09.07
Es ist erstaunlich mit wie viel Intoleranz bzw. enormer Energie Nichtraucherverbände zu Denunziantentum, Verfolgung und Diskriminierung mit gezielten Hetzkampagnen, Email Aktionen usw. aufrufen. Würden solche Energieleistungen auch bei der Welthungerhilfe stattfinden könnten jährlich mehrer Millionen Menschen vor dem Hungertod bewahrt werden. z.B. pro-rauchfrei[.]de

Haben wir Deutschen nicht aus unserer Geschichte gelernt? Müssen wir immer wieder Personengruppen ausgrenzen, diskriminieren und bevormunden?   Gab es nicht schon einmal eine Zeit wo eine Menschengruppe massivst  diskriminiert, ausgegrenzt, denunziiert, gekennzeichnet, verfolgt und fast ausgerottet wurde?
Lt. Sozialministerium Baden Württemberg sterben jährlich ca. 270 Menschen an den Folgen des Passivrauchens. Zum Schutz vor diesen Folgen wurde ein BNRSchG sowie das LNRSchG eingeführt. Was im Grundsatz absolut richtig ist.

Lt. Sozialministerium sind im ersten Halbjahr 2007 ca. 300 Menschen bei Badeunfällen ums Leben gekommen. Wann wird endlich ein generelles Badeverbot eingeführt? Unsere Bundes- sowie die Landesregierungen fordern ständig mehr Eigenvorsorge, Eigenverantwortung und Eigeninitiative von Bürgern in allen belangen des täglichen Lebens. Gleichzeitig jedoch beschließen die gleichen Politiker bei den banalsten Dingen die Bürger zu entmündigen, bevormunden und Ihnen Ihr Selbstbestimmungsrecht zu entziehen.

Jeder Wirt hatte schon immer das Recht (Hausrecht) bestimmte Personengruppen vom Betrieb auszuschließen, wenn dabei keine Minderheiten oder Ausländer betroffen waren. Ebenfalls schon immer konnte ein Wirt innerhalb seiner Räumlichkeiten ein generelles Rauchverbot lt. Hausrecht durchsetzen wenn er dies wollte. Dies oblag seiner unternehmerischen Freiheit.

Ich kann mich nicht erinnern das ein Wirt einer Raucherkneipe einen Nichtraucher zum betreten seiner Räumlichkeiten gezwungen hätte. Dies konnte bisher jeder selbst bestimmen und es bedurfte keinerlei gesetzlicher Regelung. Durch das LNRSchG wird das Grundrecht auf unternehmerische Freiheit dahingehend eingeschränkt, dass ein Wirt nicht mehr entscheiden darf welche Personengruppe und in welchem Umfang er diese bewirtschaften will und welche nicht.
Wäre eine einfache Kennzeichnung von Gaststätten nicht der einfachste Weg gewesen? So würde sich ganz liberal und marktorientiert, in Raucher und Nichtrauchergaststätten, der Markt regulieren und bedarfsorientiert gestalten ohne das irgend eine Personengruppe in irgend einer Art und Weise in Ihren Grundrechten benachteiligt oder gefährdet wäre.

Ich denke dass es global wohl sehr viel wichtigere Sachen, zum Wohl aller Menschen, zu regeln gilt als sich durch übertriebene Regelungswut  zu profilieren.